Aktuelles aus St. Martin an der Raab
Mag.a Andrea Potetz-Jud aus Oberdrosen – Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland
Mit Wirkung vom 1. März 2020 wurde Mag.a Andrea Potetz-Jud aus Oberdrosen zur Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland ernannt. Damit steht sie vor einer Vielzahl neuer Herausforderungen und übernimmt große Verantwortung für eine wichtige Institution im Land Burgenland. Andrea Potetz-Jud wird sich diesen verantwortungsvollen Aufgaben mit einem Team zuverlässiger und engagierter Kolleginnen und Kollegen stellen. Darüber …
Neuer Vorstand beim ÖKB St. Martin/Raab
Landtagswahl 2020 – Wahlauswertung
Wahlauswertung Landtagswahl 2020 Marktgemeinde St. Martin an der Raab
Pilgerbegleitung Barbara Mayer-Schulz
„Wandern ist die vollkommenste Form der Fortbewegung, wenn man das wahre Leben entdecken will. Es ist der Weg in die Freiheit“. Elizabeth von Arnim Aufbrüche, Umbrüche, Neuorientierungen fordern uns immer wieder einmal heraus, sie brauchen Zeit und fordern unsere Aufmerksamkeit. Als zertifizierte Pilgerbegleiterin biete ich Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen Begleitung und Miteinander-Unterwegssein auf spirituellen Wanderungen/Pilgerwegen …
Familie Lipp Welten-Deutscheck – Tierschutzpreis 2019!
Feiern und Teilen beim „FESTUM MARTINI NOVUM“
70. Geburtstag HLM Josef Sampt
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Jennersdorf
Ab Jänner 2020 gibt es auch im Bezirk Jennersdorf einen eigenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband. Mit Ausnahme von Mühlgraben haben alle Gemeinden des Bezirkes ihren Beitritt zum neuen Verband im jeweiligen Gemeinderat beschlossen. Das Verbandsbüro wird gemeinsam mit dem Stadtamt Jennersdorf im ehemaligen Zollamt beim Bahnhof Jennersdorf untergebracht sein. Die Aufgaben des Verbandes sind die Durchführung …
Krampus-Treiben in Welten
Kinderbertreuungskosten: € 1.000,– Zuschuss des Arbeitgebers sind steuerfrei
Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung, dann ist dieser Zuschuss bis zu einem Betrag von € 1.000,– jährlich pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitnehmer für das Kind mehr als sechs Monate im Jahr der Kinderabsetzbetrag gewährt …